Erbrecht

Michael Zenger Rechtsanwalt Divider

Rechtsanwalt für Erbrecht in Viechtach – Rechtsanwalt Zenger

Michael Zenger Rechtsanwalt Divider

Bestimmen Sie bereits zu Ihren Lebzeiten, wie mit Ihrer Hinterlassenschaft verfahren werden soll – setzen Sie ein rechtsgültiges Testament auf. Rechtsanwalt Zenger berät Sie ausführlich und diskret zu den wichtigsten Fragen, die im Erbrecht zu beachten sind. Nur mit Unterstützung eines Anwaltes können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich befolgt wird. Ohne ein gültiges Testament greift im Todesfall immer die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge. Diese entspricht unter Umständen nicht Ihren Wünschen.

Im privaten aber auch im gewerblichen Bereich ist die Frage nach der Erbschaft eine viel zu Wichtige, um sie nicht im Vorfeld geklärt zu haben. Eine unerwünschte aber gesetzlich bestimmte Geschäftsnachfolge kann beispielsweise schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen – sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Geschäft. Lassen Sie es nicht dazu kommen und sorgen rechtzeitig vor. Rechtsanwalt für Erbrecht im niederbayerischen Viechtach Herr Zenger unterstützt Sie gerne dabei.

Michael Zenger Rechtsanwalt Divider

Erbausschlagung, Testamentsanfechtung, Pflichtanspruch – kennen Sie Ihre Rechte?

Michael Zenger Rechtsanwalt Divider

Eine Testamentsvollstreckung führt nicht selten zu Streitigkeiten und Unstimmigkeiten unter den Erben – gerade wenn Angehörige im Testament nicht bedacht sind. Allerdings schreibt das Erbrecht vor, dass sogar bei Enterbung ein sogenannter Pflichtteil bestimmten Personengruppen zusteht.

Bereits diese Vorschrift zeigt deutlich, dass die Testamentsaufsetzung stets im Beisein eines erfahrenen Anwalts erfolgen sollte, damit nichts ausgelassen wird. Rechtsanwalt für Erbrecht Herr Zenger berät Sie diesbezüglich ausführlich und kompetent. Auch im Falle von Erbausschlagung oder Testamentsanfechtung sind Sie bei Rechtsanwalt Zenger im niederbayerischen Viechtach an der richtigen Adresse.

Lassen Sie sich bei allen Fragen rund um Erbschaft und Testament unverbindlich beraten – rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei jetzt an!